- Einladung GR-Sitzung 21.05.2022
- KM abfallrechtliches Verfahren Steiner Wastl GmbH
- EInladung Vollversammlung TVB-O
- KM zu TOP 3a der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM zu TOP 3b der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM zu TOP 3d der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM zu TOP 3e der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM zu TOP 3f der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM zu TOP 3g der GR-Sitzung vom 05.05.2022
- KM Forstagsatzungskommission Sitzung vom 25.03.2022
- KM Umlaufbeschlüsse Forsttagsatzungskommission
- KM Verjüngungsdynamik Oberdrum
- KM Bekämpfung der Schaf- und Ziegenräude
- Information Regionale Sommerbetreuung 2022
- KM Jahresrechnung 2021
- Kundmachung Bekämpfung Brucella ovis Infektionen in den Tiroler Schafbeständen und Weide- und Versteigerungsbestimmungen 2022
- Standardangebot für den Zugang zu passiver Infrastruktur
- Voranschlag 2022
- Verordnung zur Hintanhaltung einer gefahrdrohenden Massenvermehrung von Forstschädlingen
- Kundmachung - Allgemeines Verwaltungsverfahren
WAHLEN UND VOLKSBEGEHREN
- Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Bezeichnung "KEINE IMPFPFLICHT"
- Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Bezeichnung "Rücktritt der Bundesregierung"
INFORMATIONEN
Heizkostenzuschuss 2022
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekostenzuschuss beantragen. Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können der Richtlinie entnommen werden.
Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 mit dem beiliegenden Antragsformular angesucht werden.
Da die Bearbeitung der Anträge auf Heizkostenzuschuss 2021 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Listen der MindestpensionistInen mit Bezug der Ausgleichszulage für das Jahr 2022 zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt. Die verwaltungsvereinfachte Antragstellung dieses Personenkreises bleibt bestehen; es ist kein gesonderter Folgeantrag erforderlich.
Für weiteren Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
Trinkwasserbeprobung 2021
Vorläufiger Stellungplan Geburtsjahrgang 2004:
Bezirkshauptmannschaft Lienz - Umwelt:
Forsttagsatzungskommission für die Gemeinde Oberlienz:
Örtliches Raumordnungskonzept:
- Raumordnungskonzept
- Baulandbilanzplan
- Naturstandsaufnahme
- Baualter- und Gefahrenzonenplan
- Gebäudenutzungsplan
- Beschreibung des Konzeptplans
Sprechtage:
Kindergeld Plus - Online Formular
Hier gelangen sie zum Online-Formular des Landes Tirol!
Kinderbetreuungszuschuss
Schulstarthilfe
Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland